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Wann sind Pedelecs führerschein- und versicherungspflichtig?

Pedelec

Pedelecs verfügen über einen Motor mit 250 Watt, der bis 25 km/h unterstützend arbeitet. Unterstützend bedeutet, dass der Motor nur arbeitet wenn parallel in die Pedale getreten wird. Pedelecs können über eine Anfahr- und Schiebehilfe bis zu 6 km/h verfügen. Hier besteht keine Führerschein- und Versicherungspflicht.

S-Pedelec

Ein S-Pedelec, auch schnelles Pedelec genannt, verfügt über einen Motor von meistens 350 Watt und unterstützt bis zu 45 km/h. Es kann eine Anfahr- und Schiebehilfe von mehr als 6 km/h aufweisen. Hier sind Kennzeichen und Führerschein Pflicht. Ausnahme: Geburtsdatum des Fahrers liegt vor dem 01.04.1965.

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