BImSchV

Leitfaden zu mehr Umweltfreundlichkeit

Das Bewusstsein für Umweltschutz und nachhaltiges Handeln ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Eine der zentralen Herausforderungen in diesem Zusammenhang: die Reduzierung schädlicher Emissionen, unter anderem im Bereich der Einzelraumfeuerungsanlangen. Heiz- und Kaminöfen kommen in rund 11 Millionen deutschen Haushalten als zusätzliche Wärmequellen zum Einsatz, stellen aber auch eine potenzielle Quelle für Luftverschmutzung dar. Um den Ausstoß von Schadstoffen zu begrenzen, hat der Gesetzgeber die 1. Verordnung im Rahmen der Bundes-Immissionsschutzverordnung – kurz BImSchV – erlassen. Sie enthält konkrete Anforderungen und Grenzwerte, die Besitzer von Heiz- und Kaminöfen einhalten müssen. 

Wie wirkt sich die BImSchV auf Ihren gemütlichen Kaminabend aus und welche Maßnahmen müssen Sie eventuell zeitnah ergreifen? In diesem Ratgeber beantworten wir alle Ihre Fragen.

BImSchV – was verbirgt sich dahinter?

Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist Bestandteil des deutschen Umweltrechts und stellt Regelungen auf, um schädliche Umweltauswirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung und ähnliche Umwelteinwirkungen zu verhindern und ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicherzustellen. 

Die BImSchV besteht aus mehreren Einzelverordnungen, die für verschiedene Anlagenarten und Tätigkeiten spezifische Anforderungen zur Immissionsbegrenzung festlegen. Sie regelt beispielsweise den Betrieb von Kraftwerken, Industrieanlagen, aber auch von Kleinfeuerungsanlagen wie Heiz- und Kaminöfen.

Was hat es mit der 1. BImSchV Stufe 1 & 2 auf sich?

Die 1. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes richtet sich an Besitzer kleiner und mittlerer Feuerungsanlagen wie Heiz- und Kaminöfen und gliedert sich in zwei Stufen. Ziel ist es, den Ausstoß von Feinstaub und anderen Schadstoffen zu begrenzen. Je nach Baujahr und Beschaffenheit der Feuerstätte können daher bestimmte Nachrüstungen oder sogar eine Außerbetriebnahme der Anlage erforderlich sein. Damit soll ein Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung geleistet werden. 

Die Unterscheidung zwischen Stufe 1 und 2 erfolgt auf der Grundlage des Zeitpunkts, zu dem die Anlage erreichtet oder in Betrieb genommen wurde. Je Stufe ergeben sich andere Grenzwerte für die erlaubten Feinstaub- und CO₂-Emissionen sowie den Mindestwirkungsgrad.

BImSchV Stufe 1

Sie trat am 22. März 2010 in Kraft und gilt für Anlagen, die ab diesem Tag bis zum 31.12.2014 gekauft und in Betrieb genommen wurden.

Folgende Grenzwerte legt Stufe 1 fest:
  • 2,0 g/m³ Kohlenmonoxid
  • 0,075 g/m³ Feinstaub
  • Wirkungsgrad von mindestens 75 % – bei Kachelöfen 80 %

BImSchV Stufe 2

Sie greift seit dem 01.01.2015 und betrifft Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen wurden.

Stufe 2 legt strengere Grenzwerte fest:
  • 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid
  • 0,04 g/m³ Feinstaub
  • Mindestwirkungsgrad von 75 % – bei Kachelöfen 80 %
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Gibt es ein generelles Kaminofenverbot ab 2024?

Nein, es gibt kein generelles Kaminofenverbot ab 2024. Am 31.12.2024 endet lediglich die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung für Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 22.03.2010 in Betrieb genommen wurden. Diese dürfen ab dem 01.01.2025 nur noch in Benutzung bleiben, wenn sie die Grenzwerte von 4 g/m³ Kohlenmonoxid und 0,15 g/m³ Feinstaub nicht überschreiten. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben tritt das Kaminofenverbot in Kraft und die Feuerstätte muss bis zum 31.12.2024 entweder stillgelegt, ersetzt oder nachgerüstet werden. 

Neuere Geräte, die die Grenzwerte der BImSchV Stufe 2 problemlos erreichen, können selbstverständlich uneingeschränkt weiter genutzt werden.

Lohnenswerte Alternativen: Elektro- und Ethanolkamine

Es muss nicht immer der herkömmliche Kaminofen sein! Heutzutage gibt es moderne Alternativen, die nicht nur praktisch und dekorativ, sondern auch umweltfreundlich sind. Elektro- und Ethanolkamine erfreuen sich großer Beliebtheit und bieten einige Vorteile gegenüber traditionellen Feuerstätten.

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Vorteile von Elektrokaminen

  • Kaminfeuerromantik auf Knopfdruck
  • weder Genehmigung noch spezieller Anschluss erforderlich
  • verschiedene Flammenbilder verfügbar
  • nahezu überall aufstellbar
  • sauberes, schadstofffreies „Feuer“
  • sehr sicher
  • keine aufwendige Reinigung und Wartung notwendig
  • Heizleistung und Flammeneffekte lassen sich individuell anpassen
  • dekoratives Highlight
  • kein Brennstoff erforderlich
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Vorteile von Ethanolkaminen

  • echtes Feuer
  • die Brennergröße bestimmt die Heizleistung
  • benötigen keinen Schornsteinanschluss und keine Genehmigung
  • Bioethanol wird aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnen
  • rückstandslose, schadstofffreie Verbrennung
  • einfache Bedienung
  • flexibel aufstellbar
  • sehr wartungsfreundlich
  • schaffen eine behagliche Wohnatmosphäre

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