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CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung - was ist das?

Die CE-Kennzeichnung ist eine Zertifizierung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht und die darin festgelegten Anforderungen eingehalten werden. Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um im freien Warenverkehr dem Endverbraucher sichere Produkte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der darin befindlichen Europäischen Gemeinschaft (EG) zu gewährleisten.

Die wichtigsten Merkmale

1. Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine der EG-Richtlinien angewendet werden kann, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen.

2. Das Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Richtlinien durchgeführt worden ist.

3. Neben der CE-Kennzeichnung sind keine anderen Zeichen oder Gütesiegel zulässig, die die Aussage des „CE“ in Frage stellen können.

4. Die CE-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung der „Grundlegenden (Sicherheits-) Anforderungen“, die in EG-Richtlinien konkret festgelegt sind.

Wichtige Infos zur Anbringung

1. Die CE-Kennzeichnung muss vom Hersteller bzw. des Bevollmächtigten gut sichtbar, leserlich, unverwechselbar und dauerhaft auf dem Produkt oder einem daran befestigten Schild angebracht werden. Die Größe muss mindestens 5 mm sein - bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die Proportionen eingehalten werden. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder hierfür keinen Anlass gibt, wird sie auf der Verpackung (falls vorhanden) und den Begleitunterlagen angebracht, sofern die betreffende Richtlinie solche Unterlagen vorsieht.

2. Die CE-Kennzeichnung darf erst vorgenommen werden, wenn alle EG-Richtlinien erfüllt sind, insbesondere die Maschine betriebsbereit ist. Wird beispielsweise eine Maschine am Aufstellungsort montiert, erfolgt die CE-Kennzeichnung erst bei der Inbetriebnahme.

Vergleich mit der GS-Kennzeichnung

Die GS-Kennzeichnung ist im Gegensatz zur  CE-Kennzeichnung freiwillig. Das CE-Zeichen hat mit dem GS-Zeichen gemein, dass es kein Qualitätszeichen ist. Beide Zeichen signalisieren, dass das Produkt, auf dem es angebracht ist, „Sicher“ für die Benutzung im Sinne der europäischen Rechtsprechung ist.

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